Nachweispflicht mit Personalausweis über einen doppelten Impfstatus (die 2. Impfung muss mindestens 14 Tage zurückliegen) oder eine Genesenen-Bescheinigung (Fachliche Vorgaben für Genesenennachweise des RKI mit Wirkung vom 15.01.2022: Als genesen gilt man mit einem positiven
PCR-Testergebnis, das mindestens 28 Tage zurückliegt und nicht älter als 90 Tage ist.).