Es gilt die 2G-Regel:
Nachweispflicht mit Personalausweis über einen doppelten Impfstatus (die 2. Impfung muss mindestens 14 Tage und darf nicht länger als 9 Monate zurückliegen) oder eine Genesenen-Bescheinigung (Fachliche Vorgaben für Genesenennachweise des RKI mit Wirkung vom 15.01.2022: Als genesen gilt man mit einem positiven PCR-Testergebnis, das mindestens 28 Tage zurückliegt und nicht älter als 90 Tage ist.).
Bitte halten Sie die Unterlagen am Einlass bereit.
Während der Veranstaltung besteht Maskenpflicht!