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Bitte beachten Sie folgende Hinweise zu den aktuellen Bestimmungen hinsichtlich der Coronamaßnahmen:
Es gilt die 3-G-Regel: Nachweispflicht mit Personalausweis über einen doppelten Impfstatus (die 2. Impfung muss mindestens 14 Tage zurückliegen), eine Genesenen-Bescheinigung
(Landesverordnung: Als genesen gilt man mit einem positiven
PCR-Testergebnis, das mindestens 28 Tage zurückliegt und nicht älter als
sechs Monate ist.) oder einen aktuellen zertifizierten Coronatest, der nicht älter als 24 Stunden bis zum Konzertbeginn sein darf. Ein PCR-Test darf nicht älter als 48 Stunden sein. Bitte halten Sie die Unterlagen am Einlass bereit.