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Es gilt Maskenpflicht, Duo-Schachbrett-Plan und die 2 G-Regel:
Nachweispflicht mit Personalausweis über einen doppelten Impfstatus (die 2. Impfung muss mindestens 14 Tage zurückliegen) oder eine Genesenen-Bescheinigung (Landesverordnung: Als genesen gilt man mit einem positiven PCR-Testergebnis, das mindestens 28 Tage zurückliegt und nicht älter als sechs Monate ist.).
Bitte halten Sie die Unterlagen am Einlass bereit.